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Warum zahlt die Krankenkasse für Präventionskurse?

Der gesetzliche Hintergrund in einfachen Worten: was § 20 SGB V vorschreibt, warum jede Kasse anders zahlt und was du für die Erstattung tun musst.

2 Min. LesezeitAktualisiert am

Inhalt4 Abschnitte
  1. Der gesetzliche Auftrag
  2. Warum sich Vorbeugung für alle lohnt
  3. Warum jede Kasse anders zahlt
  4. Was du dafür tun musst

Der gesetzliche Auftrag

Das Sozialgesetzbuch verpflichtet die gesetzlichen Krankenkassen in § 20 SGB V, Leistungen zur primären Prävention und Gesundheitsförderung anzubieten. Gemeint ist alles, was hilft, Krankheitsrisiken zu verringern und gesundheitsbewusstes Verhalten zu stärken.

Mit dem Präventionsgesetz von 2015 wurde dieser Auftrag gestärkt: Seitdem gibt das Gesetz einen jährlichen Richtwert vor, wie viel die Kassen je Versichertem für Prävention ausgeben sollen. Zertifizierte Kurse sind ein wichtiger Teil davon.

Warum sich Vorbeugung für alle lohnt

Viele häufige Erkrankungen hängen mit dem Alltag zusammen – mit Bewegung, Ernährung und dem Umgang mit Stress. Prävention setzt genau dort an, und zwar bevor eine Behandlung nötig wird.

Für dich bedeutet das: Du lernst etwas für deine Gesundheit und bekommst je nach Kasse einen Teil oder die ganze Kursgebühr zurück. Für die Krankenkasse ist es eine Investition in die Gesundheit ihrer Versicherten.

Warum jede Kasse anders zahlt

Das Gesetz schreibt vor, dass Kassen Prävention fördern – aber nicht, wie viel sie pro Kurs erstatten. Das regelt jede Kasse selbst, meist in ihrer Satzung. Typische Unterschiede sind:

  • der Anteil der Kursgebühr, zum Beispiel 75, 80 oder 100 Prozent
  • ein Höchstbetrag je Kurs
  • die Zahl der Kurse pro Jahr – meist bis zu zwei
  • bei manchen Kassen zusätzlich Bonuspunkte im Bonusprogramm
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Was du dafür tun musst

Die wichtigsten Bedingungen für die Erstattung: Du bist gesetzlich versichert, der Kurs ist zertifiziert, und du schließt ihn vollständig ab. Einzelne Kassen haben zusätzliche Regeln, etwa zu Fristen. Bei Kursen im Kursraum heißt das meist, an mindestens 80 Prozent der Termine teilzunehmen – bei Online-Kursen, alle Einheiten zu absolvieren.

Danach reichst du deine Teilnahmebescheinigung bei der Kasse ein. Die zahlt dir ihren Anteil aus.

So läuft die Erstattung Schritt für Schritt

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